AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Verkaufsbedingungen der Defri Brudelika GmbH


1. Angebot und Vertragsschluss

a)Unsere Angebote sind hinsichtlich Menge und Preis freibleibend. Die Lieferung erfolgt zu den bei Vertragsschluss gültigen Tagespreisen. Die Einschränkung der zu liefernden Menge bleibt ausdrücklich vorbehalten.

b)Die Bestellung des Käufers ist ein bindendes Angebot, welches von uns durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware angenommen wird.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

a)Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und – soweit vereinbart – Transportkosten/ Mindermengenzuschlag. Die Zufuhrpauschale geträgt 5,00 €.

b)Soweit keine entgegenstehenden Zahlungsziele vereinbart wurden, tritt Verzug 10 Tage nach Rechnungsstellung ein. Für eine Mahnung stellen wir Mahnkosten in Höhe von 3,00 € in Rechnung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

c)Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

d)Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Käufer diesem Verlangen innerhalb der von uns gesetzten Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit liegen insbesondere vor, wenn der Käufer sich aus vorangegangenen Lieferungen in Zahlungsverzug befindet oder wenn eine entsprechende Auskunft einer Auskunftei (z.B. Creditreform) vorliegt.


3. Lieferung und Gefahrübergang

a)Auch bei Vereinbarung eines festen Liefertermins liegt ein Fixgeschäft im Sinne von § 376 HGB nur bei ausdrücklicher entsprechender Vereinbarung vor.

b)Sollten wir selbst nicht richtig oder rechtzeitig beliefert werden, so können wir vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Käufer hieraus Schadensersatzansprüche gegen uns herleiten kann. Wir werden in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren.

c)Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Unfall des Transportfahrzeugs, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert sind, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Umstände werden wir dem Käufer baldmöglichst mitteilen.

Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Soweit wir von der Lieferverpflichtung frei werden, gewähren wir etwa erbrachte Vorleistungen des Käufers zurück.

d)Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe auf die Transportperson auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder die Lieferung durch unsere Mitarbeiter erfolgt.

e)Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.


4. Mängel

a)Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist stets, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB vom Käufer beachtet wurde. Hierzu muss die Ware bei Übergabe auf Transportschäden und offenkundige Mängel, zum Beispiel Mengenabweichungen, untersucht werden. Beanstandungen sind der Transportperson schriftlich mitzugeben. Sonstige Mängel sind innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, versteckte Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung schriftlich bei uns zu rügen. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums ist die Geltendmachung von Mängeln ausgeschlossen.

b)Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Käufer Anspruch auf Nachlieferung.

c)Schlägt die Nachlieferung fehl oder verweigern wir die Nachlieferung endgültig, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Vergütung zu mindern oder - soweit unsere Pflichtverletzung nicht nur unerheblich ist - vom Vertrag zurückzutreten.

d)Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang.


5. Schadensersatz

a)Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen - einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Weiter haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und soweit wir Garantien übernommen haben.

b)Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird. Insoweit verjähren diese Schadensersatzansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

c)Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, wie zum Beispiel entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers.

d)Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

e)Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

f)Will der Käufer ohne rechtlichen Grund von einem Auftrag zurücktreten und stimmen wir dem zu, sind wir berechtigt,

15 % des Verkaufspreises, mindestes 25,- € pauschal als Entschädigung für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu fordern. Dies gilt ebenfalls bei Warenrückgaben. Sonderbestellungen sind generell von der Rückgabe ausgeschlossen.

g)Für jeden Dienstgang unserer Mitarbeiter zur Einziehung unserer Geldforderung kann eine Wegegeldpauschale von bis zu 10,- € erhoben werden. Für die Berechnung des Wegegeldes zur Erledigung des Auftrages ist es ohne Belang, wie der Gläubiger die erforderliche Wegstrecke zurücklegt. Ist die Erfolglosigkeit der beizutreibenden Forderung auf das Verschulden des Schuldners zurückzuführen oder werden Teilbeträge einbezogen, so kann ein gesondertes Wegegeld erhoben werden. Das Wegegeld wird auch dann erhoben, wenn die Einziehung unserer Geldforderung nach Antritt des Weges seine Erledigung gefunden hat.


6. Allgemeine Bestimmungen

a)Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennen wir nicht an. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

b)Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz.

c)Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Wir sind berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

d)Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) und den Regeln

des internationalen Privatrechts.